WO HELFEN WIR IHNEN
   
Erstellung der Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuererklärung
 
  •  für Arbeitnehmer
  •  für Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Pensionen
  •  für Einnahmen aus Unterhaltsleistungen
  •  selbstgenutztes Wohneigentum (Eigenheimzulagen, § 10 e EStG)
  •  oder wenn neben solchen Einnahmen auch
  •  für Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen etc.)
  •  Spekulationsgewinne
  •  Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, wenn diese bei verheirateten
     € 26.000,- und bei anderen Personen
     € 13.000,- jährlich nicht überschreiten.
  • für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, wenn diese den Freibetrag von 500,- Euro nicht übersteigen

 

Beratung bei Antragsstellung auf
 
  •  Kindergeld
  •  Eigenheimzulage (incl. Kinderzulage

 

Stellen von
 
  •  Lohnsteuerermäßigungsanträgen und
  •  Freistellungsaufträgen bei Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen etc.)

 

Berechnung des voraussichtlichen Steuererstattungsanspruches

Erarbeiten steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und Vorausplanung für die Zukunft

Hilfe bei sonstigen Problemen z.B. Wahl der Steuerklasse

Prüfung der ergangenen Bescheide auf sachliche und rechnerische
Richtigkeit

Einlegen und führen von Rechtsmitteln (Einspruch oder schlichte Änderung)