Aktuelles
Aktivitäten des Gesetzgebers
Aktuelle Steuerinfos und Hinweise für das Gespräch mit Ihrem Steuerfachberater
Verlängerte Abgabefrist für Steuererklärungen
Die verlängerte Frist zur Abgabe Ihrer Steuererklärung 2024 ist der 30.04.2026 für Pflichtveranlagte.
Kurzarbeitergeld verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung
Wer Lohnersatzleistung-von mehr als 410 Euro jährlich bezieht muss eine Steuererklärung abgeben. Dies sind unter anderem:
- Bezug von Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld und Zuschuß zum Mutterschaftsgeld
- Kranken- und Übergangsgeld
- Aufstockungs- sowie Altersteilzeitzuschläge
Steuererleichterungen und weniger Steuern für Arbeitnehmer in 2025
Erhöhung des Grundfreibetrages von 12.096,– € bei Alleinstehenden und 24.192,– € bei Ehepaaren. Bis zu diesen Grenzen bleibt das Einkommen steuerfrei.
Entfernungspauschale neu geregelt
Bis 20 Kilometer des einfachen Arbeitsweges bleibt die Entfernungspauschale bei 30 Cent je Kilometer, ab dem einundzwanzigsten Kilometer steigt sie auf 38 Cent an.
Pauschale für Homeoffice
Wer von zu Hause aus arbeitet kann pro Arbeitstag 6,– €, an bis zu 210 Arbeitstagen, max. 1.260,– € als Werbungskosten geltend machen.
Abzug von Unterhaltsleistungen an Angehörige
Ab dem 01.01.2025 wird ein Abzug von Unterhaltsleistungen bei Zahlung von Geldzuwendungen nur noch durch Banküberweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers anerkannt. Gehört die unterhaltsberechtigte Person zum Haushalt des Steuerpflichtigen, kann davon ausgegangen werden, dass ihm hierfür Unterhaltsleistungen in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrages erwachsen.
Hinsichtlich weiterer aktueller Urteile und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht liegt für unsere Mitglieder eine vierteljährliche Steuerinformation in unserer Geschäftsstelle auf.